Finanzbuchhaltung*

*Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle und laufende Lohnbuchhaltung nach § 6 Nr.4 Steuerberatungsgesetz


Das kann ich für Sie tun:

 

- lfd. Buchhaltung inkl. Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung. Damit haben Sie immer aktuelle OP-Listen und einen Überblick über Ihre Forderungen und Verbindlichkeiten

 

- lfd. Buchhaltung inkl. betriebswirtschaftliche Auswertungen. Damit haben Sie regelmäßig Überblick über den Stand Ihres Unternehmens anhand verständlicher und übersichtlicher Listen.

 

- Verwaltung des kfm. Mahnwesens (Erstellung und Versendung von Mahnungen in Absprache mit Ihnen)

 

- Abwicklung des lfd. Zahlungsverkehrs (Erstellung der Zahlungsdatei in Absprache mit Ihnen)

 

- Unterstützung bei den Reisekostenabrechnungen

 

- Vorbereitung Ihrer Unterlagen und Übermittlung (auch im Datev-Format) an Ihren Steuerberater zur Erstellung des Jahresabschlusses.