Finanzbuchhaltung*

*(Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle nach § 6 Nr.4 Steuerberatungsgesetz)


  • inkl. Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung. Das heißt, dass Sie immer aktuelle "offene Posten-Listen" haben und damit immer einen Überblick über Ihre Forderungen und Verbindlichkeiten
  • inkl. betriebswirtschaftliche Auswertungen. Das heißt, Sie haben am Monatsende, oder sogar wöchentlich, einen aktuellen Überblick über den Stand Ihres Unternehmens anhand verständlicher und übersichtlicher Listen.