Meine Preise sind so konzipiert, dass Sie nur das bezahlen, was Ihre Buchhaltung an Arbeit verursacht. Das bedeutet, dass der Umsatz Ihres Unternehmens bei meiner Preisgestaltung auf Stundenbasis keine Rolle spielt.
Was Ihre Buchhaltung voraussichtlich an Kosten verursacht, kann ich Ihnen gerne unverbindlich in einem persönlichen Gespräch ausrechnen.
Der Mindestmonatssatz ist eine Stunde. Danach wird pro angefangener viertel Stunde abgerechnet.
Für eine Zeitstunde berechne ich 60,00 Euro netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen USt.
Für die Einrichtung Ihrer Finanzbuchhaltung in meiner EDV einmalig 150,00 Euro netto zuzüglich der jeweils gültigen USt.
Eine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung incl. Lohnsteueranmeldung, Meldungen an die Krankenkassen, Verdienstbescheinigung und BG-Meldung am Jahresende berechne ich 18,00 Euro netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen USt.
Ein Antrag auf Lohnfortzahlung wird ab dem 6ten Antrag im Monat mit 5,00 Euro netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen USt berechnet.
Alle anderen Bescheinigungen (Mutterschafts-Krankengeldmeldungen usw.) werden nach Zeitaufwand berechnet.
Die Übernahme von Lohndaten in die EDV kostet pro Mitarbeiter einmalig 30,00 Euro netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen USt.
Die Einrichtung Ihrer Lohnbuchhaltung in meiner EDV berechne ich einmalig mit 150,00 Euro netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen USt.
Selbständige Buchhalterin* e. Kfr.
Telefon: 040/555 32 70
Ostermoorweg 49, 25474 Bönningstedt
Eingetragen beim Amtsgericht Pinneberg
HRA 4339, Inh. Diana Duwe
Bundesverband selbstständiger
Buchhalter und Bilanzbuchhalter
* Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle und laufende Lohnabrechnungen